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Arbeitslosengeld II
Das Arbeitslosengeld II /ALG II hat zum 01.01.2005 für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, die bisherige Sozialhilfe in Form von ALG II zum Lebensunterhalt ersetzt.
Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Andere Gründe, die eine tatsächliche Arbeitsaufnahme unmöglich machen, z.B. die Betreuung eines Kindes, das noch nicht 3 Jahre alt ist, oder eines pflegebedürftigen Angehörigen, schließen den Anspruch auf AlG II nicht aus.
Weitere Informationen
Zuständige Behörde ist das:
Jobcenter Oberberg - Radevormwald
Carl-Diem-Str. 5
42477 Radevormwald
Tel.: 02195 / 92 774 - 0
Fax: 02195 / 92 774 - 199
E-Mail: Jobcenter-Oberberg.Radevormwald@Jobcenter-ge.de
Grundlage für die Höhe der Leistung ist der Bedarf, der sich individuell vor allem nach den Regelsätzen und den angemessenen Kosten der Unterkunft bestimmt.
Einmalige Leistungen kommen im Regelfall nicht mehr in Frage. Ausnahmen sind lediglich Erstausstattungen für Wohnung und Bekleidung und Kosten für mehrtägige Klassenfahrten.
Während des Bezuges von AlG II besteht Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Für weitergehende Informationen besuchen Sie die Webseiten des Jobcenters Oberberg zur Verfügung oder der Bundesagentur für Arbeit:
Zuständige Einrichtung
Jobcenter Oberberg - Radevormwald
Jobcenter Oberberg Radevormwald
Carl-Diem-Str. 5
42477 Radevormwald
E-Mail: jobcenter-oberberg.radevormwald@jobcenter-ge.de
Letzte Änderung: 03.01.2023 11:28 Uhr