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Wohnberechtigungsschein
Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen einen Wohnberechtigungsschein.
Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein erhalten können, hängt von Ihrem Einkommen und von der Größe Ihrer Familie ab. Die zulässige Größe der Wohnung richtet sich ebenfalls nach der Größe Ihrer Familie.
Für konkrete Auskünfte, zugeschnitten auf Ihre Familiensituation, wenden Sie sich bitte an den/die genannte/n Ansprechpartner/-in.
Kosten
10,00 €
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Wohngeldstelle
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: wohngeld@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 12.12.2023 14:36 Uhr
Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen einen Wohnberechtigungsschein.
Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein erhalten können, hängt von Ihrem Einkommen und von der Größe Ihrer Familie ab. Die zulässige Größe der Wohnung richtet sich ebenfalls nach der Größe Ihrer Familie.
Für konkrete Auskünfte, zugeschnitten auf Ihre Familiensituation, wenden Sie sich bitte an den/die genannte/n Ansprechpartner/-in.
https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12421/show