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 Vorläufiger epass

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen epasses beträgt ein Jahr.

Unterlagen

  • Personalausweis
  • ein Lichtbild nach den neuen EU-Richtlinien "ICAO" in einer Größe von mindestens 45 x 35 mm im Hochformat

Aufgrund einer Gesetzesänderung ist es ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr möglich, ausgedruckte Passbilder für Personalausweise und Reisepässe zu verwenden. Alternativ können Sie Lichtbilder bei einem der registrierten Fotodienstleister*innen (u. a. auch Drogeriemärkte) erstellen lassen.

Kosten

26,00 €

Hinweise und Besonderheiten

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Zuständige Einrichtung

Servicebüro
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: servicebuero@radevormwald.de

Letzte Änderung: 04.07.2025 10:16 Uhr