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Verpachtung städtischer Grundstücke
Die Verpachtung von städtischem Grün- und Ackerland (landwirtschaftl. Nutzflächen) erfolgt durch die Liegenschaftsabteilung der Stadt Radevormwald. Hier erhalten Sie auch Auskunft darüber, ob städtische Flächen für Anpachtzwecke zur Verfügung stehen.
Der Pachtzins ist abhängig vom betroffenen Grundstück.
Die Pachtverträge richten sich nach den Bestimmungen des Zivilrechtes und den zwischen Verpächter und Pächter getroffenen schriftlichen Absprachen.
Zuständige Einrichtung
Liegenschaftsabteilung
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 20.11.2024 15:10 Uhr
Die Verpachtung von städtischem Grün- und Ackerland (landwirtschaftl. Nutzflächen) erfolgt durch die Liegenschaftsabteilung der Stadt Radevormwald. Hier erhalten Sie auch Auskunft darüber, ob städtische Flächen für Anpachtzwecke zur Verfügung stehen.
Der Pachtzins ist abhängig vom betroffenen Grundstück.
Die Pachtverträge richten sich nach den Bestimmungen des Zivilrechtes und den zwischen Verpächter und Pächter getroffenen schriftlichen Absprachen.