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 Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen

Für die Aufstellung von Verkehrszeichen, Absperrposten, Schranken o.ä. ist beim Ordnungsamt - Sachgebiet Straßenverkehr - ein schriftlicher begründeter Antrag einzureichen.

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen werden nur dort angeordnet, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muß.

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Straßenverkehrsabteilung
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Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
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Letzte Änderung: 20.11.2024 14:59 Uhr