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Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen
Ob die Entwicklung eines Kindes tatsächlich normal verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorgeheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.
Sofern die U – Untersuchungen nicht wahrgenommen werden, werden die zuständigen Jugendämter hierüber informiert.
Die Jugendämter werden dann Kontakt zu den Familien aufnehmen.
Folgende Untersuchungen sind für ein Kind vorgesehen:
Zeitpunkt | Gelbes bzw. grünes Heft |
direkt nach der Entbindung | U1 |
3. bis 10. Lebenstag | U2 |
1. Monat (4. bis 5. Lebenswoche) | U3 |
3 Monate (3. bis 4. Lebensmonat) | U4 |
6 Monate (6. bis 7. Monat) | U5 |
1 Jahr (12 Monate / 10. bis 12. Monat) | U6 |
2 Jahre (21. bis 24. Monat) | U7 |
3 Jahre (34. bis 36. Monat) | U7a |
4 Jahre (46. bis 48. Monat) | U8 |
5 1/4 Jahre (60. bis 64. Monat) | U9 |
7 bis 8 Jahre | U10 |
9 bis 10 Jahre | U11 |
13 Jahre | J1 (gesonderter Dokumentationsbogen) |
16 Jahre bis 17 Jahre | J2 |
Hinweise und Besonderheiten
Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auf, sollten Sie natürlich unbedingt einen Kinder- und Jugendarzt aufsuchen oder in akuten Fällen einen Notarzt alarmieren.
Zuständige Einrichtung
Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport
Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport
Kaiserstraße 140
42477 Radevormwald
E-Mail:
Letzte Änderung: 05.10.2022 14:53 Uhr
Ob die Entwicklung eines Kindes tatsächlich normal verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorgeheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.
Sofern die U – Untersuchungen nicht wahrgenommen werden, werden die zuständigen Jugendämter hierüber informiert.
Die Jugendämter werden dann Kontakt zu den Familien aufnehmen.
Folgende Untersuchungen sind für ein Kind vorgesehen:
Zeitpunkt | Gelbes bzw. grünes Heft |
direkt nach der Entbindung | U1 |
3. bis 10. Lebenstag | U2 |
1. Monat (4. bis 5. Lebenswoche) | U3 |
3 Monate (3. bis 4. Lebensmonat) | U4 |
6 Monate (6. bis 7. Monat) | U5 |
1 Jahr (12 Monate / 10. bis 12. Monat) | U6 |
2 Jahre (21. bis 24. Monat) | U7 |
3 Jahre (34. bis 36. Monat) | U7a |
4 Jahre (46. bis 48. Monat) | U8 |
5 1/4 Jahre (60. bis 64. Monat) | U9 |
7 bis 8 Jahre | U10 |
9 bis 10 Jahre | U11 |
13 Jahre | J1 (gesonderter Dokumentationsbogen) |
16 Jahre bis 17 Jahre | J2 |
Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auf, sollten Sie natürlich unbedingt einen Kinder- und Jugendarzt aufsuchen oder in akuten Fällen einen Notarzt alarmieren.
https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12129/show