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 Tierschutz

Gem. § 2 des Tierschutzgesetzes muß ein Tierhalter/-betreuer ein Tier artgerecht halten und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren und unterbringen.

Anzeigen von Verfehlungen nach dem Tierschutzgesetz werden im Ordnungsamt bearbeitet. Hier können Sie Mißhandlungen von Tieren anzeigen.

Hilfreich ist es, wenn Sie Fotos als Beweismaterialien vorlegen können. Daneben sollten Sie Zeit und Ort der Tiermißhandlung in einem formlosen Schreiben festhalten.

Die Anzeigen werden weitergeleitet an den zuständigen Veterinär der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises,
Stahlstr. 5, 51645 Gummersbach.

Rechtsgrundlagen

Hinweise und Besonderheiten

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Zuständige Einrichtung

Ordnungsamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: ordnung@radevormwald.de

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Letzte Änderung: 20.11.2024 08:07 Uhr