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Straßensperrungen
Gem. § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung müssen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, die Unternehmer bzw. die beauftragten Privatpersonen, sich unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes mit der Straßenverkehrsabteilung der Stadtverwaltung in Verbindung setzen, um die Verkehrsbeschilderung und evtl. Straßensperrungen abzustimmen.
Die Bearbeitung der eingehenden Anträge erfolgt bei kleineren Baustellen innerhalb von sieben Tagen.
Bei größeren Baustellen mit Straßensperrungen, Umleitungen, der Aufstellung von Lichtzeichenanlagen usw. erfolgt die Bearbeitung der eingehenden Anträge spätestens innerhalb von 14 Tagen.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Einrichtung
Straßenverkehrsabteilung
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: strassen@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02195 606-308
E-Mail: stefan.hungerecker@radevormwald.de
Letzte Änderung: 12.01.2023 10:09 Uhr
Gem. § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung müssen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, die Unternehmer bzw. die beauftragten Privatpersonen, sich unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes mit der Straßenverkehrsabteilung der Stadtverwaltung in Verbindung setzen, um die Verkehrsbeschilderung und evtl. Straßensperrungen abzustimmen.
Die Bearbeitung der eingehenden Anträge erfolgt bei kleineren Baustellen innerhalb von sieben Tagen.
Bei größeren Baustellen mit Straßensperrungen, Umleitungen, der Aufstellung von Lichtzeichenanlagen usw. erfolgt die Bearbeitung der eingehenden Anträge spätestens innerhalb von 14 Tagen.
Herr
Stefan
Hungerecker
Sachbearbeiter
1.07
Herr
Holger
Westhoff
Sachbearbeiter
1.07