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 Straßensperrungen

Gem. § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung müssen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, die Unternehmer bzw. die beauftragten Privatpersonen, sich unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes mit der Straßenverkehrsabteilung der Stadtverwaltung in Verbindung setzen, um die Verkehrsbeschilderung und evtl. Straßensperrungen abzustimmen.

Die Bearbeitung der eingehenden Anträge erfolgt bei kleineren Baustellen innerhalb von sieben Tagen.
Bei größeren Baustellen mit Straßensperrungen, Umleitungen, der Aufstellung von Lichtzeichenanlagen usw. erfolgt die Bearbeitung der eingehenden Anträge spätestens innerhalb von 14 Tagen.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Einrichtung

Straßenverkehrsabteilung
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: strassen@radevormwald.de

Letzte Änderung: 12.01.2023 10:09 Uhr