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Straßenreinigungsgebühren
Die Stadt Radevormwald betreibt die regelmäßige Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze.
Die Straßenreinigung ist unterteilt in die Reinigung des Innenstadtbereichs und die Reinigung des übrigen Stadtgebietes. In der Innenstadt erfolgt die Reinigung der Fahrbahnen und der Gehwege zwei Mal wöchentlich durch die Mitarbeiter des städtischen Betriebshofs, so dass die Anlieger selbst keine Leistung mehr zu erbringen haben. Im übrigen Stadtgebiet erfolgt eine einmal wöchentliche Reinigung der Fahrbahnen durch ein beauftragtes Unternehmen, die Reinigung der Gehwege ist auf die Anlieger übertragen.
Straßenreinigungsgebühren werden von den Eigentümern der durch eine gereinigte Straße erschlossenen Grundstücke erhoben, wobei hier Anliegergrundstücke und Hinterliegergrundstücke mit der gleichen Gebühr veranlagt werden.
Maßstab für die Veranlagung zu Straßenreinigungsgebühren ist der sog. Frontmetermaßstab. Bei reinen Anliegergrundstücken wird die an die Straße angrenzende Grundstückslänge veranlagt, bei reinen Hinterliegergrundstücken die Länge der der Straße zugewandten Grundstücksseite. Bei Teilanlieger- bzw. Teihinterliegergrundstücken erfolgt eine Kombi-Veranlagung von gemeinsamer und zugewandter Front.
Die Belastung des Grundstückseigentümers mit Straßenreinigungsgebühren erfolgt durch den Abgabenbescheid, der zu Beginn eines jeden Jahres neu verschickt wird.
In der Stadt Radevormwald gehört zur Straßenreinigung auch die Durchführung des Winterdienstes. In der "Stadt auf der Höhe" kann es im Winter immer wieder zu heftigen Schneefällen kommen, die den Mitarbeitern des städtischen Betriebshofs eine hohe Leistungsbereitschaft und ein hohes Leistungsvermögen abverlangen.
Rechtsgrundlagen
- Straßenreinigungs- und Gebührenssatzung (siehe Downloadbereich)
Hinweise und Besonderheiten
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Steueramt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: steueramt@radevormwald.de
Kämmerei
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 20.11.2024 07:53 Uhr
Die Stadt Radevormwald betreibt die regelmäßige Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze.
Die Straßenreinigung ist unterteilt in die Reinigung des Innenstadtbereichs und die Reinigung des übrigen Stadtgebietes. In der Innenstadt erfolgt die Reinigung der Fahrbahnen und der Gehwege zwei Mal wöchentlich durch die Mitarbeiter des städtischen Betriebshofs, so dass die Anlieger selbst keine Leistung mehr zu erbringen haben. Im übrigen Stadtgebiet erfolgt eine einmal wöchentliche Reinigung der Fahrbahnen durch ein beauftragtes Unternehmen, die Reinigung der Gehwege ist auf die Anlieger übertragen.
Straßenreinigungsgebühren werden von den Eigentümern der durch eine gereinigte Straße erschlossenen Grundstücke erhoben, wobei hier Anliegergrundstücke und Hinterliegergrundstücke mit der gleichen Gebühr veranlagt werden.
Maßstab für die Veranlagung zu Straßenreinigungsgebühren ist der sog. Frontmetermaßstab. Bei reinen Anliegergrundstücken wird die an die Straße angrenzende Grundstückslänge veranlagt, bei reinen Hinterliegergrundstücken die Länge der der Straße zugewandten Grundstücksseite. Bei Teilanlieger- bzw. Teihinterliegergrundstücken erfolgt eine Kombi-Veranlagung von gemeinsamer und zugewandter Front.
Die Belastung des Grundstückseigentümers mit Straßenreinigungsgebühren erfolgt durch den Abgabenbescheid, der zu Beginn eines jeden Jahres neu verschickt wird.
In der Stadt Radevormwald gehört zur Straßenreinigung auch die Durchführung des Winterdienstes. In der "Stadt auf der Höhe" kann es im Winter immer wieder zu heftigen Schneefällen kommen, die den Mitarbeitern des städtischen Betriebshofs eine hohe Leistungsbereitschaft und ein hohes Leistungsvermögen abverlangen.
- Straßenreinigungs- und Gebührenssatzung (siehe Downloadbereich)
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