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Sterbefälle
Die Beurkundung des Todes einer verstorbenen Person erfolgt, wenn die neben der ärztlichen Todesbescheinigung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Die mitzubringenden Unterlagen sollten vorher beim Standesamt erfragt werden, da diese individuell verschieden sein können.
Sofern ein Bestattungshaus mit der Abwicklung des Sterbefalls beauftragt wurde, weiß dieses auch in der Regel über die benötigten Beurkundungsunterlagen Bescheid.
Eine auswärtig verstorbene Person muß beim Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Fristen
Der Tod einer in Radevormwald verstorbenen Person muß im Standesamt Radevormwald innerhalb von drei Tagen nach dem Ableben angezeigt werden.
Hinweise und Besonderheiten
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Zuständige Einrichtung
Standesamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: standesamt@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02195 606-341
E-Mail: karolin.kowalewski@radevormwald.de
Letzte Änderung: 19.11.2024 16:17 Uhr
Die Beurkundung des Todes einer verstorbenen Person erfolgt, wenn die neben der ärztlichen Todesbescheinigung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Die mitzubringenden Unterlagen sollten vorher beim Standesamt erfragt werden, da diese individuell verschieden sein können.
Sofern ein Bestattungshaus mit der Abwicklung des Sterbefalls beauftragt wurde, weiß dieses auch in der Regel über die benötigten Beurkundungsunterlagen Bescheid.
Eine auswärtig verstorbene Person muß beim Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Der Tod einer in Radevormwald verstorbenen Person muß im Standesamt Radevormwald innerhalb von drei Tagen nach dem Ableben angezeigt werden.
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