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Schiedsmann/Schiedsfrau
Die Tätigkeit als Schiedsfrau oder Schiedsmann ist ein Ehrenamt. Sie werden für fünf Jahre vom Rat der Stadt Radevormwald gewählt und vom Amtsgericht Wipperfürth bestätigt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Wann können Schiedsleute helfen?
Streit im Haus, eine Ohrfeige in der Kneipe, das Laub und Obst aus dem Nachbargarten, die geöffnete Post...
Es gibt viele Streitigkeiten, bei denen Sie zur Durchsetzung des eigenen Rechts nicht zur Polizei oder zu einem Gericht gehen müssen.
Oft bringt die Vermittlung durch eine Schiedsperson schon die Lösung in einem Konflikt. Bei bestimmten Straftaten sollten Sie die Schiedsfrau oder den Schiedsmann einschalten, bevor Sie einen Gang zum Gericht erwägen. In vielen Streitigkeiten unter Bürgern ist ein Schlichtungsversuch sogar zwingend.
Streitigkeiten unter Bürgern
Bei folgenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten muss ein Schlichtungsversuch unternommen werden, bevor eine Klage eingereicht werden kann:
- Vermögensrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis 600 Euro
- Streit aufgrund der Einwirkung von Gerüchen, Staub oder Geräuschen, sofern sie nicht von einem Gewerbebetrieb ausgehen (§ 906 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB)
- Streit wegen der Einwirkung von Pflanzen, Wurzeln und Früchten (§ 910 ff BGB) oder eines Grenzbaumes (§ 923 BGB)
- Streitigkeiten nach dem Nachbarrechtsgesetz NRW, sofern es sich nicht um Einwirkungen durch einen Gewerbebetrieb handelt
- Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden.
Entscheidend ist außerdem, dass beide Parteien im selben Landgerichtsbezirk wohnen müssen. Ist dies nicht der Fall, dann geht der Weg sofort zum Gericht.
Bei Straftaten ein Schlichtungsversuch? In oder nach einer Konfliktsituation stellen Sie sich die Frage, wie Sie jetzt Ihre Interessen weiter verfolgen können. Der Gang zur Schiedsperson oder zur Polizei / Staatsanwaltschaft sind die Alternativen. Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie den Aufwand und die Kosten berücksichtigen.
Zur Schiedsfrau, zum Schiedsmann?
Bei folgenden Straftaten können Sie direkt eine Schiedsperson einschalten:
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
Sie können damit ohne vorherige Einschaltung der Justiz eigenständig Ihr Interesse an der Ahndung der Straftat verfolgen. Dabei haben Sie keine langen Wartezeiten, wenig Papieraufwand und Kosten von in der Regel nicht mehr als 30 Euro. Geht der Schlichtungsversuch erfolglos aus, so erhalten Sie von der Schiedsperson eine Sühnebescheinigung. Mit diesem Nachweis können Sie dann zu einem Gericht gehen ('Privatklage' - § 374 Strafprozessordnung).
Zur Polizei?
Natürlich können Sie zur Polizei gehen und dort eine Anzeige erstatten. Die Anzeige nimmt dann ihren Weg über die Staatsanwaltschaft, die wiederum entscheidet, ob sie von sich aus in der Sache tätig wird. Ist das der Fall, geht es direkt vor Gericht. Stellt die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit jedoch ein, müssen Sie als nächstes einen Schlichtungsversuch unternehmen, gehen also zu einer Schiedsperson. Ab hier gilt dann das Gleiche, als wenn Sie direkt zur Schlichtung gegangen wären. Entweder der Streit wird beigelegt, oder Sie können mit der Sühnebescheinigung den Privatklageweg beschreiten und vor Gericht gehen.
Fazit: Der Weg zu Schiedsfrau oder -mann ist also der schnellste Weg mit relativ geringem Aufwand und niedrigen Kosten. Sie beschleunigen das gesamte Verfahren damit erheblich.
In Radevormwald sind folgende Schiedsleute für Sie zuständig:
Bezirk I (Innenstadt):
Ab Siepenstraße/Hermannstraße
- in östlicher Richtung bis an die Stadtgrenze zu Hückeswagen und Halver
- in nördlicher Richtung bis einschließlich Ülfe-Wuppertal-Str. und nord-östlicher Richtung bis K9/Wellringrade/B483 bis Vogelshaus:
Schiedsmann:
Manfred Seiferth
Kiefernweg 17 a
42477 Radevormwald
02195 / 68 84 72
Stellvertreter:
Volker Ebbinghaus
Friesenstr. 1
42477 Radevormwald
Bezirk II:
Bergerhof/Herbeck ab Südstadt Dietrich-Bonhoeffer-Straße in südlicher Richtung bis Wuppertalsperre / Stadtgrenze zu Remscheid
Dahlhausen/Dahlerau
- in nördlicher Richtung hinter Ülfe-Wuppertal-Straße bis Stadtgrenze zu Ennepetal
- in östlicher Richtung bis Stadtgrenze zu Breckerfeld/Ennepetalsperre
Schiedsfrau:
Dagmar Haase
Hardtstr. 26
42477 Radevormwald
Stellvertreter:
Hans-Peter Schimmelpfennig
Weberstr. 8
42477 Radevormwald
Hinweise und Besonderheiten
Zuständig ist der Schiedsmann/die Schiedsfrau, in dessen/deren Bezirk der „Antragsgegner“ wohnt!
Zuständige Einrichtung
Ordnungsamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: ordnung@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 16.12.2021 16:04 Uhr
Die Tätigkeit als Schiedsfrau oder Schiedsmann ist ein Ehrenamt. Sie werden für fünf Jahre vom Rat der Stadt Radevormwald gewählt und vom Amtsgericht Wipperfürth bestätigt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Wann können Schiedsleute helfen?
Streit im Haus, eine Ohrfeige in der Kneipe, das Laub und Obst aus dem Nachbargarten, die geöffnete Post...
Es gibt viele Streitigkeiten, bei denen Sie zur Durchsetzung des eigenen Rechts nicht zur Polizei oder zu einem Gericht gehen müssen.
Oft bringt die Vermittlung durch eine Schiedsperson schon die Lösung in einem Konflikt. Bei bestimmten Straftaten sollten Sie die Schiedsfrau oder den Schiedsmann einschalten, bevor Sie einen Gang zum Gericht erwägen. In vielen Streitigkeiten unter Bürgern ist ein Schlichtungsversuch sogar zwingend.
Streitigkeiten unter Bürgern
Bei folgenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten muss ein Schlichtungsversuch unternommen werden, bevor eine Klage eingereicht werden kann:
- Vermögensrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis 600 Euro
- Streit aufgrund der Einwirkung von Gerüchen, Staub oder Geräuschen, sofern sie nicht von einem Gewerbebetrieb ausgehen (§ 906 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB)
- Streit wegen der Einwirkung von Pflanzen, Wurzeln und Früchten (§ 910 ff BGB) oder eines Grenzbaumes (§ 923 BGB)
- Streitigkeiten nach dem Nachbarrechtsgesetz NRW, sofern es sich nicht um Einwirkungen durch einen Gewerbebetrieb handelt
- Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden.
Entscheidend ist außerdem, dass beide Parteien im selben Landgerichtsbezirk wohnen müssen. Ist dies nicht der Fall, dann geht der Weg sofort zum Gericht.
Bei Straftaten ein Schlichtungsversuch? In oder nach einer Konfliktsituation stellen Sie sich die Frage, wie Sie jetzt Ihre Interessen weiter verfolgen können. Der Gang zur Schiedsperson oder zur Polizei / Staatsanwaltschaft sind die Alternativen. Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie den Aufwand und die Kosten berücksichtigen.
Zur Schiedsfrau, zum Schiedsmann?
Bei folgenden Straftaten können Sie direkt eine Schiedsperson einschalten:
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
Sie können damit ohne vorherige Einschaltung der Justiz eigenständig Ihr Interesse an der Ahndung der Straftat verfolgen. Dabei haben Sie keine langen Wartezeiten, wenig Papieraufwand und Kosten von in der Regel nicht mehr als 30 Euro. Geht der Schlichtungsversuch erfolglos aus, so erhalten Sie von der Schiedsperson eine Sühnebescheinigung. Mit diesem Nachweis können Sie dann zu einem Gericht gehen ('Privatklage' - § 374 Strafprozessordnung).
Zur Polizei?
Natürlich können Sie zur Polizei gehen und dort eine Anzeige erstatten. Die Anzeige nimmt dann ihren Weg über die Staatsanwaltschaft, die wiederum entscheidet, ob sie von sich aus in der Sache tätig wird. Ist das der Fall, geht es direkt vor Gericht. Stellt die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit jedoch ein, müssen Sie als nächstes einen Schlichtungsversuch unternehmen, gehen also zu einer Schiedsperson. Ab hier gilt dann das Gleiche, als wenn Sie direkt zur Schlichtung gegangen wären. Entweder der Streit wird beigelegt, oder Sie können mit der Sühnebescheinigung den Privatklageweg beschreiten und vor Gericht gehen.
Fazit: Der Weg zu Schiedsfrau oder -mann ist also der schnellste Weg mit relativ geringem Aufwand und niedrigen Kosten. Sie beschleunigen das gesamte Verfahren damit erheblich.
In Radevormwald sind folgende Schiedsleute für Sie zuständig:
Bezirk I (Innenstadt):
Ab Siepenstraße/Hermannstraße
- in östlicher Richtung bis an die Stadtgrenze zu Hückeswagen und Halver
- in nördlicher Richtung bis einschließlich Ülfe-Wuppertal-Str. und nord-östlicher Richtung bis K9/Wellringrade/B483 bis Vogelshaus:
Schiedsmann:
Manfred Seiferth
Kiefernweg 17 a
42477 Radevormwald
02195 / 68 84 72
Stellvertreter:
Volker Ebbinghaus
Friesenstr. 1
42477 Radevormwald
Bezirk II:
Bergerhof/Herbeck ab Südstadt Dietrich-Bonhoeffer-Straße in südlicher Richtung bis Wuppertalsperre / Stadtgrenze zu Remscheid
Dahlhausen/Dahlerau
- in nördlicher Richtung hinter Ülfe-Wuppertal-Straße bis Stadtgrenze zu Ennepetal
- in östlicher Richtung bis Stadtgrenze zu Breckerfeld/Ennepetalsperre
Schiedsfrau:
Dagmar Haase
Hardtstr. 26
42477 Radevormwald
Stellvertreter:
Hans-Peter Schimmelpfennig
Weberstr. 8
42477 Radevormwald
Zuständig ist der Schiedsmann/die Schiedsfrau, in dessen/deren Bezirk der „Antragsgegner“ wohnt!
https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11814/show