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 Kirchenaustritt

Ein Kirchenaustritt wird ausschließlich bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der/die Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat bearbeitet.

Für Radevormwald ist dies das Amtsgericht Wipperfürth.

Amtsgericht Wipperfürth
Gaulstraße 22
51688 Wipperfürth

Tel.: 02267/88370

https://www.ag-wipperfuerth.nrw.de/

Hinweise und Besonderheiten

Zuständige Einrichtung

Amtsgericht Wipperfürth
Amtsgericht Wipperfürth
Gaulstr. 22
51688 Wipperfürth
E-Mail: poststelle@ag-wipperfuerth.nrw.de

Letzte Änderung: 13.12.2022 11:10 Uhr