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Kirchenaustritt
Ein Kirchenaustritt wird ausschließlich bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der/die Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat bearbeitet.
Für Radevormwald ist dies das Amtsgericht Wipperfürth.
Amtsgericht Wipperfürth
Gaulstraße 22
51688 Wipperfürth
Tel.: 02267/88370
Hinweise und Besonderheiten
Zuständige Einrichtung
Amtsgericht Wipperfürth
Amtsgericht Wipperfürth
Gaulstr. 22
51688 Wipperfürth
E-Mail: poststelle@ag-wipperfuerth.nrw.de
Letzte Änderung: 13.12.2022 11:10 Uhr
Ein Kirchenaustritt wird ausschließlich bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der/die Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat bearbeitet.
Für Radevormwald ist dies das Amtsgericht Wipperfürth.
Amtsgericht Wipperfürth
Gaulstraße 22
51688 Wipperfürth
Tel.: 02267/88370
Bei Kontaktaufnahme per Email beachten Sie bitte die Hinweise des Amtsgerichts Wipperfürth.
https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11727/show