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Pädagogischer Dienst/Allgemeiner Sozialer Dienst
Der Pädagogische Dienst leistet Hilfe und Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern, sowie alle anderen Erziehungspersonen, vermittelt und begleitet weitergehende pädagogische Hilfen, und schützt durch diese Arbeit Kinder und Jugendliche.
Der Pädagogische Dienst ist bei der Stadt Radevormwald dem Amt für Jugend. Schulen und Sport zugeordnet. Der Aufgabenschwerpunkt des Pädagogischen Dienstes liegt im Bereich der Jugendhilfe.
Dazu gehören
- Allgemeine Beratung, Unterstützung und Information in Erziehungsfragen
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge sowie des Umgangsrechts
- Vermittlung und Organisation von Hilfen zur Erziehung (wie z.B. ambulante Erziehungshilfe, stationäre Jugendhilfemaßnahmen)
- Beratung und Begleitung von Personensorgeberechtigten, Kindern und Jugendlichen im gesamten Hilfeplanverfahren
- Betreuung der Ursprungsfamilie bei Hilfen außerhalb der Familie
- Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (z.B. Inobhutnahme bei Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellem Missbrauch)
- Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren (z.B. bei Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts bei Scheidung, bei Gefährdung des Kindeswohls)
- Durchführung von Pflegschaften und Vormundschaften für Kinder und Jugendliche.
Zuständige Einrichtung
Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport
Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport
Kaiserstraße 140
42477 Radevormwald
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02195 68045-76
E-Mail: nicolas.tolaritsch@radevormwald.de
Letzte Änderung: 07.03.2023 11:37 Uhr
Der Pädagogische Dienst leistet Hilfe und Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern, sowie alle anderen Erziehungspersonen, vermittelt und begleitet weitergehende pädagogische Hilfen, und schützt durch diese Arbeit Kinder und Jugendliche.
Der Pädagogische Dienst ist bei der Stadt Radevormwald dem Amt für Jugend. Schulen und Sport zugeordnet. Der Aufgabenschwerpunkt des Pädagogischen Dienstes liegt im Bereich der Jugendhilfe.
Dazu gehören
- Allgemeine Beratung, Unterstützung und Information in Erziehungsfragen
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge sowie des Umgangsrechts
- Vermittlung und Organisation von Hilfen zur Erziehung (wie z.B. ambulante Erziehungshilfe, stationäre Jugendhilfemaßnahmen)
- Beratung und Begleitung von Personensorgeberechtigten, Kindern und Jugendlichen im gesamten Hilfeplanverfahren
- Betreuung der Ursprungsfamilie bei Hilfen außerhalb der Familie
- Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (z.B. Inobhutnahme bei Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellem Missbrauch)
- Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren (z.B. bei Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts bei Scheidung, bei Gefährdung des Kindeswohls)
- Durchführung von Pflegschaften und Vormundschaften für Kinder und Jugendliche.