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Ortslagenabgrenzung
Auch außerhalb der Siedlungsbereiche kann die Stadt Regelungen zur baulichen Ausnutzbarkeit von Grundstücken treffen. Die Ortslagenabgrenzungssatzungen sind zu unterteilen in Innen- und Außenbereichssatzungen. Während erstere Baurechte schaffen, erleichtern letztere lediglich die Zulässigkeit von Bauvorhaben.
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 25.03.2024 14:32 Uhr