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Landschaftsschutzgebiete
Als Landschaftsschutzgebiete werden zumeist großflächige Landschaftsräume durch einen Landschaftsplan oder eine Verordnung festgesetzt.
Aus folgenden Gründen können Landschaftsräume als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt werden:
- Schutz des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
- Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes
- Besondere Bedeutung für die Erholung
Im Bereich der Stadt Radevormwald werden durch eine ordnungsbehördliche Verordnung im gesamten Stadtgebiet großflächige Landschaftsräume als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt.
Weitere Informationen
Nähere Auskünfte erteilt neben der/dem u.g. Ansprechpartner/in bei der Stadtverwaltung Radevormwald
die Untere Landschaftsbehörde beim Oberbergischen Kreis
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Tel. 02261/886715
Fax: 02261/886740
Email: amt67.landschaft@obk.de
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Zuständige Einrichtung
Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt
Rathaus
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42477 Radevormwald
E-Mail: bauverwaltung@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02195 606-150
E-Mail: regina.hildebrandt@radevormwald.de
Letzte Änderung: 11.01.2023 11:34 Uhr
Als Landschaftsschutzgebiete werden zumeist großflächige Landschaftsräume durch einen Landschaftsplan oder eine Verordnung festgesetzt.
Aus folgenden Gründen können Landschaftsräume als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt werden:
- Schutz des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
- Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes
- Besondere Bedeutung für die Erholung
Im Bereich der Stadt Radevormwald werden durch eine ordnungsbehördliche Verordnung im gesamten Stadtgebiet großflächige Landschaftsräume als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt.
Nähere Auskünfte erteilt neben der/dem u.g. Ansprechpartner/in bei der Stadtverwaltung Radevormwald
die Untere Landschaftsbehörde beim Oberbergischen Kreis
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Tel. 02261/886715
Fax: 02261/886740
Email: amt67.landschaft@obk.de