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Kleineinleitergebühren
Kleineinleitergebühren werden erhoben von Betreibern privater Grundstücksentwässerungsanlagen, bei denen Abwasser verrieselt oder versickert.
Rechtsgrundlagen
- Satzung der Stadt Radevormwald über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) – Ausfuhrsatzung (siehe Downloadbereich)
- Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Radevormwald über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Ausfuhrsatzung) (siehe Downloadbereich)
Zuständige Einrichtung
Kämmerei
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 09.01.2023 15:50 Uhr
Kleineinleitergebühren
Kleineinleitergebühren werden erhoben von Betreibern privater Grundstücksentwässerungsanlagen, bei denen Abwasser verrieselt oder versickert.
https://radevormwald.regioit.de:443/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11464/show Kämmerei
001 Hohenfuhrstr. 13 42477 Radevormwald
Herr
Volker
Uellenberg
Amtsleiter
4.10
02195 606-210
volker.uellenberg@radevormwald.de