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Kleineinleitergebühren
Kleineinleitergebühren werden erhoben von Betreibern privater Grundstücksentwässerungsanlagen, bei denen Abwasser verrieselt oder versickert.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Einrichtung
Kämmerei
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 16.12.2021 15:01 Uhr