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Kinderreisepass, Ausstellung, Verlängerung, Änderung
Kinderreisepässe erhalten Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Antragstellung:
Beide Elternteile bzw. Personensorgeberechtigte müssen gemeinsam den Antrag unter Vorlage ihrer Ausweispapiere oder anderer zur Erkennung geeigneter Dokumente wegen der erforderlichen Unterschriften persönlich beim Servicebüro stellen.
Kinder müssen ebenfalls persönlich erscheinen. Ab dem 10. Lebensjahr müssen sie den Kinderreisepass bei Antragstellung unterschreiben.
Lichtbild:
Es besteht Lichtbildpflicht, unabhängig vom Alter des Kindes.
Gültigkeit des Dokumentes: ein Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Verlust:
Der Verlust und dessen Umstände, ggf. das Wiederauffinden des Kinderreisepasses sind unverzüglich beim Servicebüro anzuzeigen.
Kinder können nicht in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z.B. für Reisen in die EU) zu beantragen.
Unterlagen
Sofern vorhanden, ist der alte Kinderausweis bzw. Kinderreisepass mitzubringen.
Bitte die Geburtsurkunde und ein biometrisches Lichtbild, lt.den EU-Richtlinien „ICAO", des Kindes mitbringen.
Kosten
- 13,00 €, bei Antragstellung zu entrichten
Die Gebühr für eine Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses beträgt 6,00 EUR.
Bearbeitungsdauer
sofort
Zuständige Einrichtung
Servicebüro
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: servicebuero@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 10.05.2022 13:13 Uhr
Kinderreisepässe erhalten Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Antragstellung:
Beide Elternteile bzw. Personensorgeberechtigte müssen gemeinsam den Antrag unter Vorlage ihrer Ausweispapiere oder anderer zur Erkennung geeigneter Dokumente wegen der erforderlichen Unterschriften persönlich beim Servicebüro stellen.
Kinder müssen ebenfalls persönlich erscheinen. Ab dem 10. Lebensjahr müssen sie den Kinderreisepass bei Antragstellung unterschreiben.
Lichtbild:
Es besteht Lichtbildpflicht, unabhängig vom Alter des Kindes.
Gültigkeit des Dokumentes: ein Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Verlust:
Der Verlust und dessen Umstände, ggf. das Wiederauffinden des Kinderreisepasses sind unverzüglich beim Servicebüro anzuzeigen.
Kinder können nicht in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z.B. für Reisen in die EU) zu beantragen.
Sofern vorhanden, ist der alte Kinderausweis bzw. Kinderreisepass mitzubringen.
Bitte die Geburtsurkunde und ein biometrisches Lichtbild, lt.den EU-Richtlinien „ICAO", des Kindes mitbringen.
- 13,00 €, bei Antragstellung zu entrichten
Die Gebühr für eine Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses beträgt 6,00 EUR.
https://radevormwald.regioit.de:443/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11460/showFrau
Ronja
Drexel
Sachbearbeiterin
A.02
Frau
Ramona
Bongard
Sachbearbeiterin
A.02
Frau
Katja
Breitkopf
Sachbearbeiterin
A.02
Herr
Andreas
Lachmann
Teamleiter
A.02