BIS: Suche und Detail

 Kinderreisepass, Ausstellung, Verlängerung, Änderung

Kinderreisepässe erhalten Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Antragstellung:
Beide Elternteile bzw. Personensorgeberechtigte müssen gemeinsam den Antrag unter Vorlage ihrer Ausweispapiere oder anderer zur Erkennung geeigneter Dokumente wegen der erforderlichen Unterschriften persönlich beim Servicebüro stellen.
Kinder müssen ebenfalls persönlich erscheinen. Ab dem 10. Lebensjahr müssen sie den Kinderreisepass bei Antragstellung unterschreiben.

Lichtbild:
Es besteht Lichtbildpflicht, unabhängig vom Alter des Kindes.

Gültigkeit des Dokumentes: ein Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres

Verlust:
Der Verlust und dessen Umstände, ggf. das Wiederauffinden des Kinderreisepasses sind unverzüglich beim Servicebüro anzuzeigen.

Kinder können nicht in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z.B. für Reisen in die EU) zu beantragen.

Unterlagen

Sofern vorhanden, ist der alte Kinderausweis bzw. Kinderreisepass mitzubringen.

Bitte die Geburtsurkunde und ein biometrisches Lichtbild, lt.den EU-Richtlinien „ICAO", des Kindes mitbringen.

Kosten

- 13,00 €,  bei Antragstellung zu entrichten

Die Gebühr für eine Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses beträgt 6,00 EUR.

Bearbeitungsdauer

sofort

Zuständige Einrichtung

Servicebüro
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: servicebuero@radevormwald.de

Letzte Änderung: 10.05.2022 13:13 Uhr