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 Handwerkerparken

Es handelt sich hierbei um Ausnahmegenehmigungen von den geltenden Parkbestimmungen für Handwerker, die ihre Fahrzeuge vor Ort benötigen, weil Werkzeug und Material am Ort eingesetzt werden müssen.

Der Antrag kann von Handwerkern gestellt werden.

Die Ausnahmegenehmigungen unterscheiden sich in Dauerausnahmen bis zu 3 Jahre und in Einzelausnahmen.

In begründeten, absoluten Ausnahmefällen kann auch eine Ausnahmegenehmigung von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftenzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen oder Anordnungen erlassen sind, erteilt werden.
Beispiele: Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone oder Ausnahmegenehmigung vom Verbot für Fahrzeuge aller Art.

Bearbeitungsdauer

ca. 14 Tage

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Letzte Änderung: 13.11.2024 17:48 Uhr