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 Geburten - Beurkundung

Die Geburt eines in Radevormwald geborenen Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

Ein auswärtig geborenes Kind muss bei dem Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk es zur Welt gekommen ist.

Unterlagen

Die zur Beurkundung erforderlichen Urkunden und Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen.

Zuständige Einrichtung

Standesamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: standesamt@radevormwald.de

Letzte Änderung: 27.02.2023 14:58 Uhr