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Geburten - Beurkundung
Die Geburt eines in Radevormwald geborenen Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Ein auswärtig geborenes Kind muss bei dem Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk es zur Welt gekommen ist.
Unterlagen
Die zur Beurkundung erforderlichen Urkunden und Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen.
Zuständige Einrichtung
Standesamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: standesamt@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Frau Karolin Kowalewski: Sachbearbeiterin
Tel: 02195 606-341
E-Mail: karolin.kowalewski@radevormwald.de
Tel: 02195 606-341
E-Mail: karolin.kowalewski@radevormwald.de
Letzte Änderung: 27.02.2023 14:58 Uhr
Geburten - Beurkundung
Die Geburt eines in Radevormwald geborenen Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Ein auswärtig geborenes Kind muss bei dem Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk es zur Welt gekommen ist.
Die zur Beurkundung erforderlichen Urkunden und Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen.
https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11105/show Standesamt
001 Hohenfuhrstr. 13 42477 Radevormwald 51.20395 7.358661
standesamt@radevormwald.de
Frau Karolin Kowalewski Sachbearbeiterin 1.07
02195 606-341
02195 606-116
karolin.kowalewski@radevormwald.de
Frau Sandra Rausch Sachbearbeiterin 1.07
02195 606-342
02195 606-116
sandra.rausch@radevormwald.de