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Geburten - Beurkundung
Die Geburt eines in Radevormwald geborenen Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Ein auswärtig geborenes Kind muss bei dem Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk es zur Welt gekommen ist.
Unterlagen
Die zur Beurkundung erforderlichen Urkunden und Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen.
Zuständige Einrichtung
Standesamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: standesamt@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 27.02.2023 14:58 Uhr
Die Geburt eines in Radevormwald geborenen Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Ein auswärtig geborenes Kind muss bei dem Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk es zur Welt gekommen ist.
Die zur Beurkundung erforderlichen Urkunden und Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen.
https://radevormwald.regioit.de:443/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11105/showFrau
Dagmar
Conrad
Sachbearbeiterin
1.06
Frau
Sandra
Rausch
Sachbearbeiterin
1.06