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Fundsachen
Wenn Ihnen selber schon einmal Wertsachen oder sonstige Dinge abhanden gekommen sind, so haben Sie sich bestimmt über deren Rückgabe gefreut. Wenden Sie sich daher bitte an das Servicebüro, wenn Sie etwas verloren oder gefunden haben - denn das Servicebüro ist auch das Fundbüro der Stadt Radevormwald.
Als Finder sind Sie verpflichtet, Ihren Fund beim Fundbüro anzuzeigen, wenn dieser einen Wert von 10 € überschreitet.
Sollten Sie sich bei der Einschätzung des Wertes nicht sicher sein, so wenden Sie sich an uns.
Bitte beachten Sie:
Abgesehen von der rechtlichen Verpflichtung zur Abgabe von Fundsachen ist es eine moralische und soziale Pflicht, gefundene Gegenstände, Geld oder sonstige Wertsachen an den/die Besitzer/in zurückzugeben.
Ihnen steht ein Finderlohn zu, dessen Höhe sich gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (§§ 965 ff. BGB) nach dem Wert der Fundsache bemisst.
Meldet sich der Besitzer innerhalb einer Frist von sechs Monaten nicht, so kann die Fundsache in Ihr Eigentum übergehen.
Auch aufgefundene Tiere sind rechtlich als Fundsachen zu behandeln, sofern nicht das Eigentum an ihnen aufgegeben wurde.
Veröffentlichung von Fundsachen:
Fundgegenstände, die nicht beim Fundbüro abgeholt worden sind, werden regelmäßig auf der Homepage der Stadt Radevormwald auf der Startseite veröffentlicht. Ältere Nachrichten finden Sie im Nachrichtenarchiv, das ebenfalls über die Startseite der städtischen Homepage erreichbar ist..
Rechtsgrundlagen
Zuständige Einrichtung
Servicebüro
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: servicebuero@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 03.08.2023 13:55 Uhr
Wenn Ihnen selber schon einmal Wertsachen oder sonstige Dinge abhanden gekommen sind, so haben Sie sich bestimmt über deren Rückgabe gefreut. Wenden Sie sich daher bitte an das Servicebüro, wenn Sie etwas verloren oder gefunden haben - denn das Servicebüro ist auch das Fundbüro der Stadt Radevormwald.
Als Finder sind Sie verpflichtet, Ihren Fund beim Fundbüro anzuzeigen, wenn dieser einen Wert von 10 € überschreitet.
Sollten Sie sich bei der Einschätzung des Wertes nicht sicher sein, so wenden Sie sich an uns.
Bitte beachten Sie:
Abgesehen von der rechtlichen Verpflichtung zur Abgabe von Fundsachen ist es eine moralische und soziale Pflicht, gefundene Gegenstände, Geld oder sonstige Wertsachen an den/die Besitzer/in zurückzugeben.
Ihnen steht ein Finderlohn zu, dessen Höhe sich gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (§§ 965 ff. BGB) nach dem Wert der Fundsache bemisst.
Meldet sich der Besitzer innerhalb einer Frist von sechs Monaten nicht, so kann die Fundsache in Ihr Eigentum übergehen.
Auch aufgefundene Tiere sind rechtlich als Fundsachen zu behandeln, sofern nicht das Eigentum an ihnen aufgegeben wurde.
Veröffentlichung von Fundsachen:
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https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11103/show