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Fischereischein
Im Servicebüro können sie einen Fischereischein beantragen bzw. verlängern lassen.
Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein bei ihrer örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde, in welcher der ständige Wohnsitz liegt) beantragen.
Personen, die ab dem 1. Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein künftig auf zwei Wegen beantragen. Der Antrag kann bei der örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde des Hauptwohnsitzes) gestellt werden. Alternativ ist eine Online-Beantragung über das NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw möglich; hierfür sind ein Login über die digitale Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID) mittels eID-Funktion sowie die Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.
Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvereinbarung.
Für die Beantragung des Fischereischeins und die Ausstellung des Nachweises über die entrichtete Fischereiabgabe bestehen künftig zwei Verfahrenswege:
- Antragstellung bei der örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde)
- Antragstellung über den entsprechenden Online-Dienst des Landes
Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger, da eine vollautomatisierte Bearbeitung erfolgt.
Bei Antragstellung über die örtliche Behörde fällt zusätzlich eine Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung durch einen Behördenmitarbeitenden an.
Hinweis: Da der Fischereischein künftig unbefristet ausgestellt wird, enthält er – anders als bislang – nur unveränderliche Merkmale und weder Lichtbild noch Wohnadresse. Zur Identifizierung ist daher ein zusätzlicher Lichtbildausweis erforderlich
Kosten
-
Fischereischein auf Lebenszeit: 18,00 € (online) / 30,00 € (vor Ort)
-
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr: 14,00 € (online) / 22,00 € (vor Ort)
-
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre: 42,00 € (online) / 50,00 € (vor Ort)
Die Beträge enthalten je nach Position die Kosten für die Ausstellung (Gebühr) und die Fischereiabgabe.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
Stadt Radevormwald
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: stadt@radevormwald.de
Bürgerbüro
Zuständige Kontaktpersonen
Teamleiterin
Tel.: 02195 606-330
Fax.: 02195 606-116
E-Mail: ronja.drexel@radevormwald.de
Sachbearbeiterin
Tel.: 02195 606-330
Fax.: 02195 606-116
E-Mail: katja.breitkopf@radevormwald.de
Sachbearbeiter
Tel.: 02195 606-330
Fax.: 02195 606-116
E-Mail: andreas.lachmann@radevormwald.de
Letzte Änderung: 24.06.2026 15:43 Uhr
Im Servicebüro können sie einen Fischereischein beantragen bzw. verlängern lassen.
Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein bei ihrer örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde, in welcher der ständige Wohnsitz liegt) beantragen.
Personen, die ab dem 1. Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein künftig auf zwei Wegen beantragen. Der Antrag kann bei der örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde des Hauptwohnsitzes) gestellt werden. Alternativ ist eine Online-Beantragung über das NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw möglich; hierfür sind ein Login über die digitale Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID) mittels eID-Funktion sowie die Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.
Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvereinbarung.
Für die Beantragung des Fischereischeins und die Ausstellung des Nachweises über die entrichtete Fischereiabgabe bestehen künftig zwei Verfahrenswege:
- Antragstellung bei der örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde)
- Antragstellung über den entsprechenden Online-Dienst des Landes
Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger, da eine vollautomatisierte Bearbeitung erfolgt.
Bei Antragstellung über die örtliche Behörde fällt zusätzlich eine Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung durch einen Behördenmitarbeitenden an.
Hinweis: Da der Fischereischein künftig unbefristet ausgestellt wird, enthält er – anders als bislang – nur unveränderliche Merkmale und weder Lichtbild noch Wohnadresse. Zur Identifizierung ist daher ein zusätzlicher Lichtbildausweis erforderlich
https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10979/show