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 Erschließungsbeiträge

Bei der erstmaligen endgültigen Straßenherstellung sind die Grundstückseigentümer zu Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch i.V. mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Radevormwald heranzuziehen. Hierbei sind 90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes von den Anliegern zu zahlen; der Gemeindeanteil liegt bei 10 %. Die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen schließt eine in späteren durchzuführende Heranziehung zu Straßenbaubeiträgen nicht aus.

Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Beitragsbescheides fällig und an die Stadt zu entrichten. Generell besteht bei der Heranziehung zu öffentlichen Abgaben die Möglichkeit, bei Zahlungsschwierigkeiten Leistungen zinspflichtig zu stunden. Diese Möglichkeit besteht u.a. dann, wenn eine Kreditfinanzierung des Beitrages über eine Privatbank oder Sparkasse ausscheidet.

Rechtsgrundlagen

Satzung der Stadt Radevormwald über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (siehe Downloads)

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Letzte Änderung: 11.11.2024 11:06 Uhr