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Brauchtumsfeuer (online möglich)
Brauchtumsfeuer sind vor der Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Die Anzeige ist formgebunden. Hierzu ist entweder das Formular unter "Downloads" oder die Onlineanmeldung zu verwenden. Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor dem Abbrenndatum beim Ordnungsamt eingegangen sein.
Brauchtumsfeuer im Sinne der Verordnung sind Osterfeuer und das Sankt-Martins-Feuer.
Osterfeuer werden von Ostersamstag bis Ostersonntag und Martinsfeuer in der Zeit vom 5. – 11. November abgebrannt.
Bitte setzen Sie sich mit der/dem zuständigen Sachbearbeitenden in Verbindung, falls etwas unklar sein sollte, um eine Untersagung des von Ihnen angemeldeten Brauchtumsfeuers auszuschließen.
Hinweise und Besonderheiten
Die Inhalte des Merkblatts (siehe unter Downloads) sind zwingend zu beachten.
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Ordnungsamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: ordnung@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 05.06.2023 13:53 Uhr
Brauchtumsfeuer sind vor der Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Die Anzeige ist formgebunden. Hierzu ist entweder das Formular unter "Downloads" oder die Onlineanmeldung zu verwenden. Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor dem Abbrenndatum beim Ordnungsamt eingegangen sein.
Brauchtumsfeuer im Sinne der Verordnung sind Osterfeuer und das Sankt-Martins-Feuer.
Osterfeuer werden von Ostersamstag bis Ostersonntag und Martinsfeuer in der Zeit vom 5. – 11. November abgebrannt.
Bitte setzen Sie sich mit der/dem zuständigen Sachbearbeitenden in Verbindung, falls etwas unklar sein sollte, um eine Untersagung des von Ihnen angemeldeten Brauchtumsfeuers auszuschließen.
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https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10915/show