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Ausnahme von Durchfahrtsverboten gem. § 46 StVO
Für die Ausnahme von Durchfahrverboten (VZ 250 - 255 StVO) ist beim Ordnungsamt - Sachgebiet Straßenverkehr - ein schriftlich begründeter Antrag einzureichen.
Die Befreiung erfolgt nach Maßgabe des § 46 Abs. 1 Ziffer 11 der Straßenverkehrsordnung.
Weitere Informationen
Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle ist sinnvoll, um die Modalitäten abzustimmen. Hierdurch kann das Beantragungsverfahren beschleunigt werden.
Zuständige Einrichtung
Straßenverkehrsabteilung
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: strassen@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 31.05.2023 14:44 Uhr