BIS: Suche und Detail
Suche ...
Bauvorbescheid
Bevor ein umfangreicher Bauantrag gestellt wird, kann im Rahmen einer Bauvoranfrage vereinfacht geklärt werden, ob ein Grundstück nach den Vorstellungen des Bauherrn zur Lage, Größe und Umfang des Bauvorhabens bebaubar ist.
Ein Bauvorbescheid ist in der Regel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaut werden kann. Der Vorteil gegenüber dem Bauantrag besteht darin, dass für den Bauherrn möglichst frühzeitig Sicherheit über die Fragen besteht, die gegebenenfalls einer Baugenehmigung entgegen stehen können.
Der Bauvorbescheid gilt zwei Jahre und kann auf Antrag verlängert werden.
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind im Einzelfall mit der Bauaufsichtsbehörde abzusprechen.
Zuständige Einrichtung
Bauaufsicht
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: bauaufsicht@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02195 606-172
E-Mail: yasmin.peters-balci@radevormwald.de
Letzte Änderung: 31.05.2023 15:37 Uhr
Bevor ein umfangreicher Bauantrag gestellt wird, kann im Rahmen einer Bauvoranfrage vereinfacht geklärt werden, ob ein Grundstück nach den Vorstellungen des Bauherrn zur Lage, Größe und Umfang des Bauvorhabens bebaubar ist.
Ein Bauvorbescheid ist in der Regel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaut werden kann. Der Vorteil gegenüber dem Bauantrag besteht darin, dass für den Bauherrn möglichst frühzeitig Sicherheit über die Fragen besteht, die gegebenenfalls einer Baugenehmigung entgegen stehen können.
Der Bauvorbescheid gilt zwei Jahre und kann auf Antrag verlängert werden.
Die erforderlichen Unterlagen sind im Einzelfall mit der Bauaufsichtsbehörde abzusprechen.
https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10849/show