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Beistandschaften
In der Beistandschaft berät und unterstützt das Jugendamt bei der Vaterschaftsfeststellung und verfolgt Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder.
Auch junge Volljährige werden beraten und unterstützt.
Beim Jugendamt wird das Sorgeregister geführt und Negativatteste ausgestellt.Das Jugendamt berät und unterstützt bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Jeder allein erziehende Elternteil, egal ob verheiratet oder ledig, kann eine Beistandschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zur Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten des Kindes bzw. bei der Vaterschaftsfeststellung beantragen.
Für nichtehelich geborene Kinder muss die Vaterschaft anerkannt werden. Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt ist möglich. Verweigert der Vater die freiwillige Anerkennung, wird die Vaterschaft gerichtlich festgestellt. Den notwendigen Antrag beim Familiengericht stellt der Beistand für das Kind.
Negativatteste werden für nichteheliche Kinder ausgestellt, wenn keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde. Der Antrag kann nur schriftlich gestellt werden. Das Negativattest wird immer, unabhängig vom Geburtsort des Kindes, am jeweiligen Wohnort ausgestellt.
Unterhaltsansprüche der Kinder gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil werden geltend gemacht und durchgesetzt, der Unterhalt in Geld eingezogen und an den betreuenden Elternteil weitergeleitet.
Junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr werden in Unterhaltsfragen beraten und bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützt.
Hinweise und Besonderheiten
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Zuständige Einrichtung
Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport
Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport
Kaiserstraße 140
42477 Radevormwald
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 07.11.2024 13:11 Uhr
In der Beistandschaft berät und unterstützt das Jugendamt bei der Vaterschaftsfeststellung und verfolgt Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder.
Auch junge Volljährige werden beraten und unterstützt.
Beim Jugendamt wird das Sorgeregister geführt und Negativatteste ausgestellt.Das Jugendamt berät und unterstützt bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Jeder allein erziehende Elternteil, egal ob verheiratet oder ledig, kann eine Beistandschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zur Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten des Kindes bzw. bei der Vaterschaftsfeststellung beantragen.
Für nichtehelich geborene Kinder muss die Vaterschaft anerkannt werden. Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt ist möglich. Verweigert der Vater die freiwillige Anerkennung, wird die Vaterschaft gerichtlich festgestellt. Den notwendigen Antrag beim Familiengericht stellt der Beistand für das Kind.
Negativatteste werden für nichteheliche Kinder ausgestellt, wenn keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde. Der Antrag kann nur schriftlich gestellt werden. Das Negativattest wird immer, unabhängig vom Geburtsort des Kindes, am jeweiligen Wohnort ausgestellt.
Unterhaltsansprüche der Kinder gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil werden geltend gemacht und durchgesetzt, der Unterhalt in Geld eingezogen und an den betreuenden Elternteil weitergeleitet.
Junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr werden in Unterhaltsfragen beraten und bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützt.
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