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Beglaubigung von Urkunden
Sie brauchen eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift? Oder eine Beglaubigung von einer Abschrift oder Fotokopie?
Das Servicebüro beglaubigt Ihnen Ihre Unterschrift, sofern das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Dies gilt jedoch nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist. Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, bestimmt, so kann die Beglaubigung nur von einer Notarin bzw. einem Notar vorgenommen werden.
Ihre Unterschrift können Sie nur persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses beim Servicebüro der Stadt Radevormwald beglaubigen lassen. Die Unterschrift ist in Gegenwart der Sachbearbeiterin zu leisten.
Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien von Schriftstücken können vom Servicebüro vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Fotokopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist. Dies ist z. B. bei Personenstandsurkunden (Abstammungs-, Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden, Familienbuchabschriften), die ein deutsches Standesamt ausgestellt hat, der Fall. Diese können nicht beglaubigt werden. Sie können nur bei dem Standesamt, das die Urkunde seinerzeit ausgestellt hat, neu angefordert werden.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- die Originale und die Fotokopien der Dokumente, die beglaubigt werden sollen
Kosten
Zurzeit betragen die Gebühren für die Beglaubigung von Kopien und Abschriften je Blatt 4,20 € (mehrseitige Zeugnisse werden als ein Blatt berechnet).
Die Beglaubigung von Unterschriften kostet zurzeit 2,50 € pro Beglaubigung.
Beglaubigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei, wenn sie vom Rententräger angefordert werden.
Bearbeitungsdauer
sofort
Hinweise und Besonderheiten
Sie haben eine Frage zu diesem Thema?
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Zuständige Einrichtung
Servicebüro
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: servicebuero@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 07.11.2024 11:14 Uhr
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Das Servicebüro beglaubigt Ihnen Ihre Unterschrift, sofern das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Dies gilt jedoch nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist. Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, bestimmt, so kann die Beglaubigung nur von einer Notarin bzw. einem Notar vorgenommen werden.
Ihre Unterschrift können Sie nur persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses beim Servicebüro der Stadt Radevormwald beglaubigen lassen. Die Unterschrift ist in Gegenwart der Sachbearbeiterin zu leisten.
Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien von Schriftstücken können vom Servicebüro vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Fotokopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist. Dies ist z. B. bei Personenstandsurkunden (Abstammungs-, Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden, Familienbuchabschriften), die ein deutsches Standesamt ausgestellt hat, der Fall. Diese können nicht beglaubigt werden. Sie können nur bei dem Standesamt, das die Urkunde seinerzeit ausgestellt hat, neu angefordert werden.
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- die Originale und die Fotokopien der Dokumente, die beglaubigt werden sollen
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