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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (online möglich)
Die Gewerbezentralregisterauskunft wird wie das Führungszeugnis vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt und gilt als "Führungszeugnis" für Gewerbetreibende.
Unser Tip: Sollte eine Gewerbezentralregisterauskunft für eine im Handelsregister eingetragene Firma benötigt werden, so muß sich der Antragsteller an die Gewerbemeldestelle der Gemeinde wenden, in der das Gewerbe angemeldet ist.
Hinweise und Besonderheiten
Bitte teilen Sie uns die Anschrift und das Aktenzeichen der Behörde mit, für die Sie die Auskunft benötigen.
Weitere Informationen
Über das Wirtschaftsserviceportal NRW kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online abgerufen werden. Folgen Sie dem Link auf dieser Seite.
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Zuständige Einrichtung
Servicebüro
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: servicebuero@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02195 606-341
E-Mail: karolin.kowalewski@radevormwald.de
Letzte Änderung: 31.05.2023 14:16 Uhr
Die Gewerbezentralregisterauskunft wird wie das Führungszeugnis vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt und gilt als "Führungszeugnis" für Gewerbetreibende.
Unser Tip: Sollte eine Gewerbezentralregisterauskunft für eine im Handelsregister eingetragene Firma benötigt werden, so muß sich der Antragsteller an die Gewerbemeldestelle der Gemeinde wenden, in der das Gewerbe angemeldet ist.
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https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10840/show