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Wohnsitzanmeldung
Wenn Sie eine Wohnung in Radevormwald neu beziehen oder innerhalb von Radevormwald umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Servicebüro an- bzw. umzumelden.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
• Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
• Personalausweis/Reisepass/Kinderausweis aller Personen, die angemeldet werden sollen (falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, bringen Sie bitte Ihr Stammbuch bzw. Geburtsurkunden mit).
• Ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag reicht nicht aus) - die Wohnungsgeberbestätigung können Sie hier erstellen und ausdrucken
Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen und verheiratet oder verpartnert sind, bringen Sie bitte zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen noch Ihre Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit.
Außerdem benötigen wir die Geburtsurkunden (Auszug aus dem Geburtsregister) Ihrer ebenfalls zuziehenden minderjährigen Kinder. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
Zudem ist es bei Zuzug aus dem Ausland nicht möglich, dass an Ihrer Stelle eine bevollmächtigte Person vorspricht. Es müssen alle Personen, die in Radevormwald angemeldet werden sollen, bei der Anmeldung anwesend sein.
Bearbeitungsdauer
sofort
Hinweise und Besonderheiten
Achten Sie bitte unbedingt auf die Einhaltung der Frist von zwei Wochen, da eine verspätete Meldung eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Meldegesetzes darstellt und mit Verwarnungs- bzw. Bußgeld geahndet werden kann
Weitere Informationen
Eine Abmeldung in Radevormwald ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen (z. B. Wegzug ins Ausland).
Ihr Kfz-Schein kann bei einer Ummeldung innerhalb von Radevormwald bzw. bei Zuzug aus dem Oberbergischen Kreis geändert werden.
Verwandte Dienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtung
Servicebüro
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: servicebuero@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 20.06.2024 16:10 Uhr
Wenn Sie eine Wohnung in Radevormwald neu beziehen oder innerhalb von Radevormwald umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Servicebüro an- bzw. umzumelden.
• Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
• Personalausweis/Reisepass/Kinderausweis aller Personen, die angemeldet werden sollen (falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, bringen Sie bitte Ihr Stammbuch bzw. Geburtsurkunden mit).
• Ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag reicht nicht aus) - die Wohnungsgeberbestätigung können Sie hier erstellen und ausdrucken
Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen und verheiratet oder verpartnert sind, bringen Sie bitte zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen noch Ihre Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit.
Außerdem benötigen wir die Geburtsurkunden (Auszug aus dem Geburtsregister) Ihrer ebenfalls zuziehenden minderjährigen Kinder. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
Zudem ist es bei Zuzug aus dem Ausland nicht möglich, dass an Ihrer Stelle eine bevollmächtigte Person vorspricht. Es müssen alle Personen, die in Radevormwald angemeldet werden sollen, bei der Anmeldung anwesend sein.
sofort
Eine Abmeldung in Radevormwald ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen (z. B. Wegzug ins Ausland).
Ihr Kfz-Schein kann bei einer Ummeldung innerhalb von Radevormwald bzw. bei Zuzug aus dem Oberbergischen Kreis geändert werden.
Achten Sie bitte unbedingt auf die Einhaltung der Frist von zwei Wochen, da eine verspätete Meldung eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Meldegesetzes darstellt und mit Verwarnungs- bzw. Bußgeld geahndet werden kann
https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10746/show