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 Abbruchgenehmigung

Der Abbruch von Gebäuden und baulichen Anlagen bis zu 300 cbm umbauten Raum ist nach § 65 BauO NRW genehmigungsfrei.
Bei höherem Gebäudevolumen ist der Abbruch, soweit nicht anders bestimmt, genehmigungspflichtig.

 

Rechtsgrundlagen

Zuständige Einrichtung

Bauaufsicht
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: bauaufsicht@radevormwald.de

Letzte Änderung: 30.05.2023 11:52 Uhr